Laut Gesetz muss die Kennzeichnung von Spielzeug Folgendes enthalten:
- CE-ZEICHNUNG IN GESETZLICH FESTGELEGTEN ANTEILEN
- ALTERSGRUPPE, FÜR DIE DAS SPIELZEUG BESTIMMT IST
- EINE NUMMER ODER EIN CODE (ZUM BEISPIEL TYP, LOS, SERIE, MODELL), DIE DIE IDENTIFIZIERUNG DES SPIELZEUGS ERMÖGLICHEN
- NAME DES HERSTELLERS UND IMPORTEURS
- EINGETRAGENER HANDELSNAME ODER EINGETRAGENES WARENZEICHEN
- ADRESSE (ZUR KONTAKTAUFNAHME ODER ZUR MELDE VON FESTGESTELLTEN MÄNGELN ZU VERWENDEN)
Wenn die Größe des Spielzeugs dies nicht zulässt, können die Informationen auf der Verpackung angegeben oder in einen Beipackzettel geschrieben werden, der auch die Gebrauchsanweisung in italienischer Sprache enthalten muss (zum Zusammenbau/Betrieb des Spielzeugs oder zum Wechseln der Batterien) und Sicherheitsinformationen oder Warnungen. Letztere, die für Erwachsene bestimmt sind, zielen darauf ab, Risiken zu vermeiden, die sich aus der Verwendung des Spielzeugs ergeben könnten.
Beispielsweise muss bei Mobiles, die an Wiegen und Kinderbetten hängen, oder bei anderen mit Seilen, Schnüren oder Bändern an Kinderwagen, Laufställen und dergleichen befestigten Gegenständen darauf hingewiesen werden, dass das Spielzeug entfernt werden muss, um mögliche Verletzungen durch Verheddern zu vermeiden Das Kind beginnt zu versuchen, in Krabbelposition auf Hände und Knie aufzustehen.
Ein weiteres Beispiel für einen Sicherheitshinweis ist der Hinweis auf das Vorhandensein eines Spielzeugs in einem Lebensmittel oder das damit zusammen verkaufte (z. B. Leckerli) mit dem Wortlaut Enthält Spielzeug.
Diese Informationen müssen für den Käufer des Spielzeugs deutlich sichtbar sein, auch wenn der Kauf online getätigt wird.
Das Fehlen des CE-Zeichens und der Pflichtangaben weist auf einen rechtswidrigen Zustand des Spielzeugs hin